Am Donnerstag den 07.07.2022 findet keine Kehrung statt!


Krankheitsbedingt auf unbestimmte Zeit verschoben.


Dennoch können die Gebühren im Voraus entrichtet werden.


08.00 - 11.00 Uhr die Gärten 199 - 227 / 63 - 117 / 118 - 144

10.00 - 13.00 Uhr die Gärten 145 - 183 / 184 - 235

13.00 - 15.00 Uhr die Gärten 01 - 50


Die Kehrgebühren in Höhe von 12,89 EUR sind im Voraus zu entrichten. Bitte den passenden Betrag bei Peter Gerstmann , Abschnitt 5 im Garten 145 oder bei Manfred Wuttig , Abschnitt 3a im Garten 116 abgeben. Sollte die Gebühr erst bei Arbeitsdurchführung geleistet werden, kostet es 25,92 EUR .

In der vorgegebenen Zeit muss der Garten zugänglich sein. Extrawege werden in Rechnung gestellt.

Wir bitten um Beachtung!


Saisonaler Endspurt beim Klönschnack begann am 10.09.2023 mit Currywurst und der legendären Heide-Kamp Soße. Als Beilage gab es Garten-Kräuter-Kartoffelspalten sowie Pommes. Wie das Bild zeigt, hat es sich gelohnt.


Geöffnet ab 11.oo Uhr, Speisen künftig nur, wenn hier gesondert angekündigt!


Jeder ist herzlich willkommen, um die Saison gebührend ausklingen zu lassen...

Heckenschnitt

Aufgrund mehrerer Nachfragen zum Thema Heckenschnitt, haben wir uns diesbezüglich mit dem BZV ausgetauscht. Die Gartenordnung unter 4.4 ist natürlich weiterhin ausschlaggebend und die Brut- und Setzzeit vom 01.04 - 15.07 eines jeden Jahres zu beachten. Erst danach ist ein Formschnitt bzw. leichter Rückschnitt der Hecke möglich. Formschnitt / leichter Rückschnitt bedeutet, dass die herausragenden Triebe gekürzt werden können, um die Hecke so in Form zu bekommen. Auch hier sind vorherige Kontrollen, ob sich nicht doch Brutstätten im entsprechenden Bereich befinden, notwendig.


Detaillierte Angaben sind im Bereich unserer Fachberatung ersichtlich, die auch grafisch unterlegt sind.

Container für Heckengrünschnitt werden am 20.07.2024 an den bekannten Plätzen bereitgestellt.


Auch dieses Jahr gilt die Verfügung der Stadt Hannover, dass bei bestimmten Voraussetzungen der Garten nicht bewässert werden darf. Einzelheiten, sowie Fragen und Antworten, sind auf den öffentlichen Seiten von Hannover.de nachzulesen. Kurz zusammengefasst heißt es: Vom 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen ..... nicht bewässert werden. Ausschlaggebend ist die Wetterstation am Flughafen Hannover. Je nach Verstoß, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro erhoben werden.

Allgemeinverfügung als pdf zum Download.





Kehrung der Schornsteine & Feuerstättenschau



Osterfeuer am 19.04.2025 -  Programm von 16.oo bis 23.oo Uhr

Am Dienstag den 28.05.2024 und Mittwoch den 29.05.2024 in der Zeit von 8 - 15 Uhr wird die Kehrung der Schornsteine sowie die Feuerstättenschau durch Schornsteinfegermeister Kai Steffen vorgenommen: Dieses Jahr können wir leider keine genaueren Zeiten einzelner Gärten bekanntgeben, da uns selbst keine Details genannt wurden. Aufgrund der Feuerstättenschau findet es an zwei tagen statt.

Am Dienstag:

Holunderweg, Heideweg, Erikaweg und Birkenweg

Abschnitte 2, 5, 5a und 3b (Holunderweg)

Am Mittwoch:

Schilfweg, Weidenweg, Ahornweg, Wacholderweg, Rosenweg,

Tannenweg, Ginsterweg, Kiefernweg, Amselweg und Lärchenweg

Abschnitte 1, 3a, 3b und 4


Die Kehrgebühren in Höhe von 15,49 EUR sind im Voraus zu entrichten. Bitte den passenden Betrag bei Tom Dietrich , Abschnitt 5a im Garten 228 oder bei Manfred Wuttig , Abschnitt 3a im Garten 116 abgeben. Sollte die Gebühr erst bei Arbeitsdurchführung geleistet werden, kostet es 30,98 EUR . Eine gesonderte Rechnung über die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau in Höhe von ca. 52,50 EUR wird jedem Pächter postalisch zugestellt.

In der vorgegebenen Zeit muss der Garten zugänglich sein. Extrawege werden in Rechnung gestellt. Wir bitten um Beachtung!

Am Dienstag den 28.05.2024 und Mittwoch den 29.05.2024 in der Zeit von 8 - 15 Uhr wird die Kehrung der Schornsteine sowie die Feuerstättenschau durch Schornsteinfegermeister Kai Steffen vorgenommen: Dieses Jahr können wir leider keine genaueren Zeiten einzelner Gärten bekanntgeben, da uns selbst keine Details genannt wurden. Aufgrund der Feuerstättenschau findet es an zwei Tagen statt.

Am Dienstag:

Holunderweg, Heideweg, Erikaweg und Birkenweg

Abschnitte 2, 5, 5a und 3b (Holunderweg)

Am Mittwoch:

Schilfweg, Weidenweg, Ahornweg, Wacholderweg, Rosenweg,

Tannenweg, Ginsterweg, Kiefernweg, Amselweg und Lärchenweg

Abschnitte 1, 3a, 3b und 4

Die Kehrgebühren in Höhe von 15,49 EUR sind im Voraus zu entrichten. Bitte den passenden Betrag bei Tom Dietrich , Abschnitt 5a im Garten 228 oder bei Manfred Wuttig , Abschnitt 3a im Garten 116 abgeben. Sollte die Gebühr erst bei Arbeitsdurchführung geleistet werden, kostet es 30,98 EUR . Eine gesonderte Rechnung über die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau in Höhe von ca. 52,50 EUR wird jedem Pächter postalisch zugestellt.

In der vorgegebenen Zeit muss der Garten zugänglich sein. Extrawege werden in Rechnung gestellt. Wir bitten um Beachtung!


Sofern die Feuerstättenschau und Kehrung nicht durchgeführt werden konnte, darf die Feuerstätte NICHT in Betrieb genommen werden! Wir bitten um Beachtung.

Kein Osterfeuer bedeutet leider, dass man seinen Grünschnitt dort nicht unterbringen kann. Wir hatten daraufhin im letzten Jahr Container bestellt. Inzwischen sind viele mit der Frage an uns herangetreten, ob es denn wieder einen Container geben wird. Stand heute ist NEIN. Wir haben im letzten Jahr vermehrt darauf hingewiesen, dass aufgrund der Einschränkungen wegen Corona, Mindestabstände, Masken und so weiter eingehalten bzw. getragen werden müssen. Das war leider schwer durchsetzbar, wurde ignoriert und wir sahen uns mitunter nicht nur verbalen Anfeindungen gegenüber. Da sich die Kontaktbeschränkungen im Vergleich zum letzten Jahr noch verschärft haben, sehen wir derzeit von einer Bereitstellung eines Containers ab. Da nun weder ein Osterfeuer stattfindet noch ein Container bereitgestellt wird, bedeutet das nicht, dass das Holz im Garten verbrannt werden darf. Es ist leider notwendig, immer und immer wieder auf die Gesetzeslage zu verweisen, zumal nicht nur die Umwelt sondern auch die umliegenden Gärten und Wohnungen/Häuser aufgrund der Rauch- und Geruchsbelästigung in Mitleidenschaft gezogen werden und es zu berechtigten Beschwerden kommt. Kurzum, es ist gem. 8.5 der Gartenordnung Hannover nicht statthaft, Gehölz und Gartenabfälle im Garten zu verbrennen. Unterlasst es bitte. Wir werden darauf achten und ggf. weitere Maßnahmen in die Wege leiten. Der Grünschnitt soll jetzt aber auch nicht in den Grünstreifen oder im Garten auf Dauer abgelegt werden, damit er dort verrottet. Bedenkt bitte, dass die Grünstreifen in unserer Außendarstellung einen maßgenblichen Anteil haben und das das Totholz im Garten nichts zu suchen hat. Wohl oder übel muss der Grünschnitt über die Wertstoffhöfe von aha entsorgt und dort hingebracht werden. Wenn sich an der Gesamtsituation dennoch etwas ändern sollte, werden wir es hier frühzeitig bekannt geben.



Neuer Text


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Am Ende eines Niedersachsen Leises kleines Wörterbuch Obstgarten Heidegger im Vorgarten Schrebergarten, Bauerngarten peut der Steingarten auf jeden Fall der wilde Garten, der Rosengarten, der Gemüsegarten und in meinem Fall 8bit der Garten mal dringend umgegraben werden musste. Aber warum heißt dieses herrliche Ding Garten? Benannt nach dem gleichnamigen Center? Nee, war natürlich umgekehrt. Schon die alten Germanen kannten den Garten. Ein Stück Land, das mit Weiden oder Haselnuss Ruten, die um Stöcke gebogen wurden, abgegrenzt wurde. So eine Rute hieß gerde Gerth oder Gerte. Im Lauf der Zeit wurde aus der Gerde der Garten ein Gebiet, das von biegsamen Ruten umzäunt wurde. Ja und der Schrebergarten, der ist nach dem Leipziger Arzt Daniel Gottlob Moritz Schreber benannt. Nach seinem Tod wurde im 19. Jahrhundert ein Platz nach ihm benannt. An dessen Rand baute die Stadt kleine Gärten für Familien mit Kindern. Und weil die Gärten am Schreber Platz lagen, hießen sie schnell Schrebergärten. Tja, wissen Sie übrigens, wer in Niedersachsen die saubersten Gärten hat. Na, die Mathelehrer, ja, die haben längst alle Wurzeln gezogen. Am Ende eines Niedersachsen. Naives kleines Wörterbuch.

Sämtliche Gemeinschaftsarbeiten sowie das Häckseln finden vorerst nicht statt! Neue Termine stehen noch nicht fest!
Das Holz wird nun gehäckselt und kann am 28.03. sowie 04.04.2020 zu den bekannten Sammelstellen gebracht werden. Der Häcksler wird, beginnend mit Abschnitt 2 in der weiteren Reihenfolge 5a, 5, 3b, 3a, 3, 4 und 1 an den beiden Samstagen zur Verfügung stehen. Bitte achtet selbst darauf wo er gerade im Einsatz ist.

FI-Schalter Überprüfung Nachholtermin!

Am Freitag den 05.06.2020 werden an den bisher noch nicht geprüften Gärten die erforderlichen Arbeiten durchgeführt. Wie bereits angekündigt, ist diese Überprüfung für die Mitgesellschafter der StaWaG kostenpflichtig. Die Kosten werden nicht von der StaWaG übernommen und sind in Höhe von 20,-- EUR vor Ort zu entrichten.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Nichteinhaltung des Termins der Garten aus Sicherheitsgründen von der Stromversorgung getrennt werden muss. Ein Wiederanschluss wird zudem erneut kostenpflichtig.

Sollte der Termin nicht wahrnehmbar sein, bitte umgehend Kontakt mit der Geschäftsführerin aufnehmen.

Einzelheiten
zum Grünschnittcontainer am 04.07.2020...
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Am Donnerstag den 09.07.2020 wird die Kehrung der Schornsteine vom
Schornsteinfegermeister Kai Steffen vorgenommen:
In der Zeit von
08.00 - 11.00 Uhr die Gärten 199 - 227 / 63 - 117 / 118 - 144
10.00 - 13.00 Uhr die Gärten 145 - 183 / 184 - 235
13.00 - 15.00 Uhr die Gärten 01 - 50
Die Kehrgebühren in Höhe von 12,25 EUR sind im Voraus zu entrichten. Bitte den passenden Betrag bei Peter Gerstmann, Abschnitt 5 im Garten 145 oder bei Manfred Wuttig, Abschnitt 3a im Garten 116 abgeben. Sollte die Gebühr erst bei Arbeitsdurchführung geleistet werden, kostet es 24,62 EUR.
In der vorgegebenen Zeit muss der Garten zugänglich sein. Extrawege werden in Rechnung gestellt. Wir bitten um Beachtung!

106 ohne Laube
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StaWag informiert

Folgende Daten sind ebenfalls den jeweiligen Schaukästen zu entnehmen. Die StWaG bittet alle Pächter an ihrem Termin zwischen 08.30 – 16.00 Uhr vor Ort zu sein oder den Schlüssel bei einem Nachbarn abzugeben. Wir sind bemüht den zeitlichen Korridor etwas einzuschränken und genauer anzugeben. Anhand des folgenden Ablaufplans lässt sich ungefähr erkennen, wann die eigene Laube zeitlich für die Prüfung vorgesehen ist. Die Lauben werden abwechselnd links und rechts des Weges nacheinander geprüft. Für eine Laube ist eine ungefähre Prüfzeit von 15 Minuten vorgesehen. Sofern eine Sicherung getauscht werden muss, entsprechend länger.

 

 

Sollte die Laube an dem Termin nicht zu überprüfen sein, erfordert das zusätzlichen Aufwand, der den Pächtern in Rechnung gestellt wird.


Wichtig! Der Sicherungskasten muss frei zugänglich sein.


StWaG informiert

Turnusmäßige Ablesung der Wasser- und Stromzähler, die am 01. September stattfindet. Nicht alle Brunnen, bzw. Stromkästen sind für die StWaG frei zugänglich. Daher bitten wir, gem. 8.5 des Gesellschaftervertrages, den Zugang zu ermöglichen und sich, zwecks Terminabsprache, mit der Geschäftsführung der StWaG in Verbindung zu setzen. Sofern witterungsbedingt am 01. September nicht abgelesen werden kann ist als Ausweichtermin der 07. September vorgesehen. Wir bitten um Beachtung!

Geschäftsführung der StWaG, 31.07.2024



Der große Parkplatz am Vereinsheim wurde freigegeben!

Wir bitten darum, künftig nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es ist nicht nur zum Schutz der Fußgänger und spielender Kinder, sondern schützt auch die Oberfläche des Parkplatzes vor Kuhlenbildung und trägt so zur nachhaltigen Nutzung bei.
Vielen, vielen Dank für euer Verständnis.
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Die StWaG informiert!
Liebe Gesellschafter der StWaG und Mitglieder des KGV Heide-Kamp e.V.


Am 05.04.2025 wird das Wasser angestellt.


Bitte schließt rechtzeitig die Wasserhähne, damit nicht ungehindert Wasser verbraucht wird. Die StWaG ist für eventuell entstandenen Schaden nicht haftbar.


Geschäftsführung der StWaG

Axel Gottschalk und Karen Dreesen-Ratz


Auswilderungsgärten gesucht!

Ina aus Garten 48 hat uns ein neues Projekt vorgestellt, welches wir sehr gerne unterstützen. Herbstzeit ist Igelzeit. Es geht um die kleinen Racker, die mitunter unsere Unterstützung benötigen. Daher suchen wir Freiwillige, die ihren Garten für die Auswilderung der Igel zur Verfügung stellen. Gefundene Igel dürfen meistens nicht wieder an ihren Fundort zurück. Igel benötigen durchlässige Gärten mit kleineren Öffnung (ca. 10x10cm) in Bodennähe, da die Igel nachts rund 2 km auf Wanderschaft gehen. Ina steht mit Rat und Tat zur Seite und kann gerne unter i.christiansen1977@gmail.com kontaktiert werden. Sie gibt weitere Hinweise, wie man Unterkünfte baut und anderes Wissenswertes gerne weiter.

Nähere Infos auch unter https://www.igelberatung-hannover-sued.de/

Spätestens am 28.11.2020 wird, sofern es die Temperaturen zulassen, das Wasser abgestellt.

Liebe Gesellschafter der StWaG und Mitglieder des KGV Heide-Kamp e.V. Um den "Lockdown Light" etwas besser bewältigen zu können, wollen wir das Wasser so spät es geht abstellen. Natürlich nur, wenn es die Temperaturen zulassen, wonach es derzeit zum Glück aussieht. Sofern wir das Wasser dennoch früher abstellen müssen, werden wir hier auf der Homepage darüber informieren. Um Frostschäden zu vermeiden, müssen im Nachgang die Wasserhähne geöffnet werden. Wir bitten dies zu beachten!

Treuhänderisch für die StWaG

Sabine Bätge


Am 04.11.2023 stellt die StWaG das Wasser ab.

Liebe Mitglieder des Heide-Kamp e.V. und Gesellschafter der StWaG. Um Frostschäden zu vermeiden, muss zwingend der Wasserhahn im Nachgang geöffnet werden. Im nächsten Jahr sollte er nach der Frostperiode dann wieder geschlossen werden. Die StWaG wird dann nochmal daran erinnern. Wir weisen darauf hin, dass für entstandene Frostschäden die StWaG keine Haftung übernimmt.

Geschäftsführung der StWaG

Karen und Axel


Liebe Gesellschafter der StWaG und Mitglieder des KGV Heide-Kamp e.V. In den nächsten Tagen werden die Zählerstände abgelesen.

Wir bitten alle Pächter, die für einen Brunnen, bzw. Stromkasten verantwortlich sind, diesen für eine Ablesung entsprechend vorzubereiten und zugänglich zu machen.

Das erleichtert unsere Arbeit ungemein. Die Ablesung wird von unseren Koordinatoren vorgenommen.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Treuhänderisch für die StWaG

Sabine Bätge

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Neues Projekt in der Kleingartenkolonie!
Auf dem freien Gelände zwischen den Abschnitten 1 und 3a entsteht eine Wildblumenwiese. Vielen Dank an Kurt, der die Bewässerung übernimmt. 👍
Freie zu verpachtende Gärten, für die wir neue Pächter suchen...